Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzerklärung. Wenn Sie in die Nutzung von Cookies eingewilligt haben, können Sie dies jederzeit nach Klick auf den Link "Cookie-Einstellungen ändern" im Footer der Seite widerrufen.
Nutzen Sie unser E-Learning-Angebot, wenn Sie noch mehr zum Thema Blitz- und Überspannungsschutz wissen wollen.
5.3
Werkstoffe und Mindestmaße für Fang- und Ableitungen
In Tabelle 5.3.1 sind Mindestquerschnitte, Form und Werkstoff von Fangeinrichtungen dargestellt. Diese Anforderungen ergeben sich aufgrund der elektrischen Leitfähigkeit der Werkstoffe zur Führung des Blitzstromes (Temperaturerhöhung) und den mechanischen Beanspruchungen bei der Anwendung. Bei der Verwendung eines Runddrahtes Ø 8 mm als Fangspitze ist eine max. freie Höhe von 0,5 m erlaubt. Die Begrenzung der Höhe bei einem Runddraht Ø 10 mm liegt bei 1 m freier Länge.
Werkstoff
Form
Mindestquerschnitt in [mm2]
Kupfer, verzinntes Kupfer
massives Flachmaterial
50
massives Rundmaterial b)
50
Seil b)
50
massives Rundmaterial c)
176
Aluminium
massives Flachmaterial
70
massives Rundmaterial
50
Seil
50
Aluminiumlegierung
massives Flachmaterial
50
massives Rundmaterial
50
Seil
50
massives Rundmaterial
176
kupferüberzogene Aluminiumlegierung
massives Rundmaterial
50
feuerverzinkter Stahl
massives Flachmaterial
50
massives Rundmaterial
50
Seil
50
massives Rundmaterial c)
176
kupferüberzogener Stahl
massives Rundmaterial
50
massives Flachmaterial
50
rostfreier Stahl
massives Flachmaterial d)
50
massives Rundmaterial d)
50
Seil
50
massives Rundmaterial c)
176
a) Mechanische und elektrische Eigenschaften sowie das Verhalten des Korrosionswiderstands müssen den Anforderungen der Reihe DIN EN 62561 entsprechen. b) In bestimmten Anwendungen, bei denen mechanische Festigkeit nicht von Bedeutung ist, dürfen 50 mm2 (8 mm Durchmesser) auf 25 mm2 verringert werden. Dabei sollte die Verringerung des Abstandes der Befestigungselemente beachtet werden. c) Anwendbar für Fangstangen und Erdeinführungsstangen. Für Anwendungen, wo mechanische Beanspruchungen wie Windlast nicht kritisch sind, kann eine höchstens 1 m lange Fangstange mit einem Durchmesser von 9,5 mm verwendet werden. d) Wenn thermische und mechanische Anforderungen von Bedeutung sind, können diese Maße auf 75 mm2 erhöht werden.
Tabelle 5.3.1
Werkstoff, Form und Mindestquerschnitt von Fangleitungen, Fangstangen, Erdeinführungen und Ableitungen a) entsprechend Tabelle 6 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)
Anmerkung: Nach Tabelle 8 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) ist ein Mindestquerschnitt von 16 mm2 Cu für eine Verbindungsleitung zwischen zwei Potentialausgleichsschienen gefordert. Bei Prüfungen mit einer PVC-isolierten Kupferleitung und mit einem Stoßstrom von 100 kA (10/350 µs) wurde eine Temperaturerhöhung um 56 K festgestellt. Damit kann z. B. ein Kabel NYY 1 x 16 mm2 Cu als Ableitung oder als ober- und unterirdische Verbindungsleitung eingesetzt werden. Dies ist eine seit Jahrzehnten übliche Installationspraxis, z. B. bei der Verlegung von Ableitungen hinter einer Fassade. Im Beiblatt 1, Abschnitt 5.6.2 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) wird ebenfalls darauf hingewiesen.