In Tabelle 5.3.1 sind Mindestquerschnitte, Form und Werkstoff von Fangeinrichtungen dargestellt. Diese Anforderungen ergeben sich aufgrund der elektrischen Leitfähigkeit der Werkstoffe zur Führung des Blitzstromes (Temperaturerhöhung) und den mechanischen Beanspruchungen bei der Anwendung.
Bei der Verwendung eines Runddrahtes Ø 8 mm als Fangspitze ist eine max. freie Höhe von 0,5 m erlaubt. Die Begrenzung der Höhe bei einem Runddraht Ø 10 mm liegt bei 1 m freier Länge.

Werkstoff

Form

Mindestquerschnitt in [mm2]

Kupfer, verzinntes Kupfer

massives Flachmaterial

50

massives Rundmaterial b)

50

Seil b)

50

massives Rundmaterial c)

176

Aluminium

massives Flachmaterial

70

massives Rundmaterial

50

Seil

50

Aluminiumlegierung

massives Flachmaterial

50

massives Rundmaterial

50

Seil

50

massives Rundmaterial

176

kupferüberzogene Aluminiumlegierung

massives Rundmaterial

50

feuerverzinkter Stahl

massives Flachmaterial

50

massives Rundmaterial

50

Seil

50

massives Rundmaterial c)

176

kupferüberzogener Stahl

massives Rundmaterial

50

massives Flachmaterial

50

rostfreier Stahl

massives Flachmaterial d)

50

massives Rundmaterial d)

50

Seil

50

massives Rundmaterial c)

176

a) Mechanische und elektrische Eigenschaften sowie das Verhalten des Korrosionswiderstands müssen den Anforderungen der Reihe DIN EN 62561 entsprechen.
b) In bestimmten Anwendungen, bei denen mechanische Festigkeit nicht von Bedeutung ist, dürfen 50 mm2 (8 mm Durchmesser) auf 25 mm2 verringert werden. Dabei sollte die Verringerung des Abstandes der Befestigungselemente beachtet werden.
c) Anwendbar für Fangstangen und Erdeinführungsstangen. Für Anwendungen, wo mechanische Beanspruchungen wie Windlast nicht kritisch sind, kann eine höchstens 1 m lange Fangstange mit einem Durchmesser von 9,5 mm verwendet werden.
d) Wenn thermische und mechanische Anforderungen von Bedeutung sind, können diese Maße auf 75 mm2 erhöht werden.

Tabelle 5.3.1 Werkstoff, Form und Mindestquerschnitt von Fangleitungen, Fangstangen, Erdeinführungen und Ableitungen a) entsprechend Tabelle 6 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)

Anmerkung: Nach Tabelle 8 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) ist ein Mindestquerschnitt von 16 mm2 Cu für eine Verbindungsleitung zwischen zwei Potentialausgleichsschienen gefordert.
Bei Prüfungen mit einer PVC-isolierten Kupferleitung und mit einem Stoßstrom von 100 kA (10/350 µs) wurde eine Temperaturerhöhung um 56 K festgestellt. Damit kann z. B. ein Kabel NYY 1 x 16 mm2 Cu als Ableitung oder als ober- und unterirdische Verbindungsleitung eingesetzt werden. Dies ist eine seit Jahrzehnten übliche Installationspraxis, z. B. bei der Verlegung von Ableitungen hinter einer Fassade.
Im Beiblatt 1, Abschnitt 5.6.2 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) wird ebenfalls darauf hingewiesen.