In Tabelle 5.3.1 sind Mindestquerschnitte, Form und Werkstoff von Fangeinrichtungen dargestellt. Diese Anforderungen ergeben sich aufgrund der elektrischen Leitfähigkeit der Werkstoffe zur Führung des Blitzstromes (Temperaturerhöhung) und den mechanischen Beanspruchungen bei der Anwendung.
Bei der Verwendung eines Runddrahtes Ø 8 mm als Fangspitze ist eine max. freie Höhe von 0,5 m erlaubt. Die Begrenzung der Höhe bei einem Runddraht Ø 10 mm liegt bei 1 m freier Länge.

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