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3.2.1
Schadensquellen, Schadensursachen und Schadensarten
Die eigentlichen Schadensquellen sind Blitzeinschläge, die abhängig von der Einschlagstelle in vier Gruppen unterteilt sind (Tabelle 3.2.1.1):
S1
direkter Blitzeinschlag in die bauliche Anlage;
S2
Blitzeinschlag neben der baulichen Anlage;
S3
direkter Blitzeinschlag in die eingeführte Versorgungsleitung;
S4
Blitzeinschlag neben der eingeführten Versorgungsleitung.
Einschlagstelle
Beispiel
Schadensursache
Schadensart
Bauliche Anlage S1
D1 D2 D3
L1, L4b L1, L2, L3, L4 L1a, L2, L4
Neben baulicher Anlage S2
D3
L1a, L2, L4
Eingeführte Versorgungsleitung S3
D1 D2 D3
L1, L4b L1, L2, L3, L4 L1a, L2, L4
Neben eingeführter Versorgungsleitung S4
D3
L1a, L2, L4
a Im Falle von Krankenhäusern und anderen baulichen Anlagen, in denen Ausfälle von inneren Systemen unmittelbar Menschenleben bedrohen, und explosionsgefährdeten Anlagen b Im Falle von landwirtschaftlichen Anwesen (Verlust von Tieren)
Tabelle 3.2.1.1
Schadensquellen, Schadensursachen und Schadensarten in Abhängigkeit von der Einschlagstelle
Diese Schadensquellen können unterschiedliche Schadensursachen hervorrufen, die letztlich die Verluste bewirken. Die Norm kennt drei Schadensursachen:
D1
Verletzung von Lebewesen durch elektrischen Schlag, verursacht durch Berührungs- und Schrittspannungen;
D2
Feuer, Explosion, mechanische und chemische Wirkungen durch physikalische Auswirkungen der Blitzentladung;
D3
Ausfälle von elektrischen und elektronischen Systemen durch Überspannungen.
Je nach Bauart, Nutzung und Wesen der baulichen Anlage können die relevanten Verluste sehr unterschiedlich sein. Die DIN EN 62305-2 gruppiert sie in folgende vier Schadensarten:
L1
Verlust von Menschenleben (Verletzung oder Tod von Personen);
L2
Verlust von Dienstleistungen für die Öffentlichkeit;
L3
Verlust von unersetzlichem Kulturgut;
L4
Wirtschaftliche Verluste.
Die genannten Schadensarten können durch unterschiedliche Schadensursachen hervorgerufen werden. Die Schadensursachen stellen damit in einer Kausalbeziehung die „Ursache“ im eigentlichen Sinne dar, die Schadensarten die „Wirkung“ (Tabelle 3.2.1.1). Die möglichen Schadensursachen für eine Schadensart können sehr vielfältig sein. Daher müssen zunächst die relevanten Schadensarten für eine bauliche Anlage definiert werden. Daran anschließend lassen sich die zu bestimmenden Schadensursachen festlegen.