Die eigentlichen Schadensquellen sind Blitzeinschläge, die abhängig von der Einschlagstelle in vier Gruppen unterteilt sind (Tabelle 3.2.1.1):

S1direkter Blitzeinschlag in die bauliche Anlage;
S2Blitzeinschlag neben der baulichen Anlage;
S3direkter Blitzeinschlag in die eingeführte Versorgungsleitung;
S4Blitzeinschlag neben der eingeführten Versorgungsleitung.

Einschlagstelle

Beispiel

Schadensursache

Schadensart

Bauliche Anlage
S1

D1
D2
D3

L1, L4b
L1, L2, L3, L4
L1a, L2, L4

Neben baulicher Anlage
S2

D3

L1a, L2, L4

Eingeführte
Versorgungsleitung
S3

D1
D2
D3

L1, L4b
L1, L2, L3, L4
L1a, L2, L4

Neben eingeführter
Versorgungsleitung
S4

D3

L1a, L2, L4

a Im Falle von Krankenhäusern und anderen baulichen Anlagen, in denen Ausfälle von inneren Systemen unmittelbar Menschenleben bedrohen, und explosionsgefährdeten Anlagen
b Im Falle von landwirtschaftlichen Anwesen (Verlust von Tieren)

Tabelle 3.2.1.1 Schadensquellen, Schadensursachen und Schadensarten in Abhängigkeit von der Einschlagstelle

Diese Schadensquellen können unterschiedliche Schadensursachen hervorrufen, die letztlich die Verluste bewirken. Die Norm kennt drei Schadensursachen:

D1Verletzung von Lebewesen durch elektrischen Schlag, verursacht durch Berührungs- und Schrittspannungen;
D2Feuer, Explosion, mechanische und chemische Wirkungen durch physikalische Auswirkungen der Blitzentladung;
D3Ausfälle von elektrischen und elektronischen Systemen durch Überspannungen.

Je nach Bauart, Nutzung und Wesen der baulichen Anlage können die relevanten Verluste sehr unterschiedlich sein. Die DIN EN 62305-2 gruppiert sie in folgende vier Schadensarten:

L1Verlust von Menschenleben (Verletzung oder Tod von Personen);
L2Verlust von Dienstleistungen für die Öffentlichkeit;
L3Verlust von unersetzlichem Kulturgut;
L4Wirtschaftliche Verluste.

Die genannten Schadensarten können durch unterschiedliche Schadensursachen hervorgerufen werden. Die Schadensursachen stellen damit in einer Kausalbeziehung die „Ursache“ im eigentlichen Sinne dar, die Schadensarten die „Wirkung“ (Tabelle 3.2.1.1). Die möglichen Schadensursachen für eine Schadensart können sehr vielfältig sein. Daher müssen zunächst die relevanten Schadensarten für eine bauliche Anlage definiert werden. Daran anschließend lassen sich die zu bestimmenden Schadensursachen festlegen.