Analog zu metallenen Installationen sind alle elektrischen Energie- und Datenleitungen am Gebäudeeintritt (Blitzschutzzonen (LPZ)-Übergang 0A auf 1) in den Potentialausgleich einzubeziehen. Während die Ausführung für Datenleitungen in Abschnitt 7.5.3 beschrieben wird, soll im Folgenden auf die Ausführung des Potentialausgleichs mit elektrischen Energieleitungen näher eingegangen werden.

Die Schnittstellen für den Potentialausgleich an der LPZ- Grenze 0A auf 1 definieren sich anhand der spezifischen baulichen Ausführung des zu schützenden Objektes. Für Anlagen mit Einspeisung vom Niederspannungssystem orientiert sich die LPZ-Grenze 0/ 1 meist an der Gebäudegrenze (Bild 7.5.2.1).

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