In der Regel müssen Dachflächen von Gewerbe- und Industriebauten zu Service- und Wartungszwecken regelmäßig begangen werden. Deshalb ist es heute insbesondere bei Industrieflachdächern vielfach bereits Standard, dass diese Dächer mit einem Seilsicherungssystem ausgerüstet sind oder werden. Aber auch z. B. das Säubern von Rinnen und Lichtbändern fällt in den Bereich der absturzgefährdeten Arbeiten. Das Bedienpersonal kann bei der Dachbegehung nur in die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) des Seilsicherungssystems (Bild 5.1.12.1) eingehängt oder durch Anschlagpunkte gegen Absturz gesichert werden. Der Vorteil des Seilsicherungssystems gegenüber dem Anschlagpunkt ist, dass der Bedienende durch die Einhängung eines Seilgleiters / Mitläufers in das Seilsicherungssystem am Seil entlanglaufen kann. Ein Umhängen, wie bei einem fixierten Anschlagpunkt, ist nicht notwendig. Dies erhöht die Arbeitssicherheit und auch die Akzeptanz eines solchen notwendigen Systems.

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